Evangelischer Waldgottesdienst

Ortsrat votiert für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Bild von Sebastian Ganso auf Pixabay

In der jüngsten Ortsratssitzung hat sich der OR Wolthausen / Stedden nach Beratung einstimmig dazu entschlossen, das Verfahren für eine Realisierung von  Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Nähe der Ortschaften in Gang zu bringen.

In Stedden geht es dabei um eine Gesamtfläche von 117 Hektar (davon 64 Hektar für die reine Solartechnik) nördlich der Ortschaft neben dem „Boyer Entenfang“ gelegen.

Das Projekt wird durch die Fa. Visiolar, die zur Winser Lindhorst-Gruppe gehört, realisiert, die das Investitionsvolumen für das Gesamtvorhaben auf ca. 110 Millionen Euro beziffert. Die Dauer des Bauvorhabens, das frühestens Mitte 2025 beginnen könnte, wird durch die Firma auf sechs bis neun Monaten eingeschätzt.

Nach Fertigstellung soll das Gesamtprojekt in Wolthausen / Stedden jährlich bis zu 90 Gigawattstunden Energie, was in etwa dem Verbrauch von 20.000 Vier-Personen-Haushalten entspricht, liefern.

Einladung: 6. Sitzung des Ortsrates Wolthausen / Stedden

Sitzungstermin: Montag, 15.04.2024, 19:00 Uhr
Ort, Raum: Wolthausen, Dorfgemeinschaftshaus Wolthausen

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit des Ortsrates und der Tagesordnung
2 Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung der Niederschrift vom 09.11.2023
4 Erledigungsstand ergangener Ortsratsbeschlüsse und Bericht des Ortsbürgermeisters
5 Mitteilungen der Verwaltung
6 Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winsen (Aller) ( Bereich „Alte Dorfstraße“)-Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
7 Aufstellung des Bebauungsplanes Wolthausen Nr. 10 „Alte Dorfstraße“-Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
8 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Wolthausen und Stedden für die Ausweisung einer Freiflächenphotovoltaikanlage – Aufstellungsbeschluss
9 Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB zur Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage im Ortsteil Stedden – Aufstellungsbeschluss
10 Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB zur Ausweisung eines Sondergebietes für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Ortsteil Wolthausen – Aufstellungsbeschluss
11 Antrag der Gruppe GfW auf Erhöhung der Ortsratsmittel für die Förderung von Kultur- und Sportvereinen
12 Zuschussantrag des Vereins Kickers Wolthausen e.V. zur Beschaffung von Trainingsgeräten für die Jugendmannschaft aus Ortsratsmitteln
13 Zuschussantrag des Vereins Kickers Wolthausen e.V. im Jahr 2024
14 Anfragen und Anregungen der Ortsratsmitglieder
15 Schließung der öffentlichen Sitzung

LEINENPFLICHT FÜR HUNDE VOM 1. APRIL BIS 15. JULI

Lizenzfreie Bildquelle: David Mark (Pixabay)

In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli (Brut-, Setz- u. Aufzuchtzeit) dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.

Dies geht aus den bestehenden Schutzvorschriften nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) hervor.

Dies gilt nicht für Hunde, die zur befugten Jagdausübung oder von der Polizei als Diensthunde verwendet werden. Zur freien Landschaft gehören alle Grundstücke außerhalb der bebauten Ortslage. Im Zweifel sollte jeder Hundehalter jedoch „der Natur den Vorzug“ einräumen. Dadurch werden frei lebende Tiere geschützt, deren Bestände durch vielfältige Formen der Landnutzung, gerade auch durch Erholungssuchende, zurückgehen.

Mitteleuropäische Sommerzeit beginnt

Am kommenden Osterwochenende beginnt die Mitteleuropäische Sommerzeit. In der Nacht von Samstag, dem 30. auf Sonntag, den 31. März 2024 werden dazu die Uhren um eine Stunde vorgestellt.

Osterfeuer 2024

DIE DORFGEMEINSCHAFT STEDDEN E. V. INFORMIERT

Jahreshauptversammlung 2024

Mittwoch, 6. März 2024
19:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus

Mehr hier

Informationsveranstaltung: Freiflächenphotovoltaik in Wolthausen und Stedden

Der Ortsrat Wolthausen/Stedden und die Gemeinde Winsen (Aller) laden Sie zu zwei Infoveranstaltungen zum Thema „Freiflächenphotovoltaik in den Orten Wolthausen und Stedden“ ein.
An den Veranstaltungen nehmen die Mitglieder des Ortsrates Wolthausen/Stedden, Vertreter der Gemeindeverwaltung und Vertreter des Projektierungsbüros „Visiolar GmbH“ teil.
In den Veranstaltungen wird das Projektierungsbüro die konkreten Vorhaben vorstellen. Seitens der Gemeindeverwaltung wird der Ablauf der durchzuführenden Bauleitplanverfahren erläutert.

Veranstaltungsdetails:

Freiflächenphotovoltaik in Stedden
Datum: 27.02.2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Stedden

Freiflächenphotovoltaik in Wolthausen
Datum: 28.02.2024
Zeit: 19:00 Uhr
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Wolthausen


Der Ortsrat Wolthausen/Stedden und die Gemeinde freuen sich auf Ihre Teilnahme und auf einen produktiven Austausch.

Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden

Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist heute (24.01.2024) die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.

Die Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 bei den zuständigen Bewilligungsbehörden, also den jeweiligen Landkreisen, den kreisfreien Städten, bei der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und den großen selbständigen Städten, gestellt werden. Dort werden die entsprechenden Formulare bereitgestellt.

Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann noch aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Wer genau antragsberechtigt ist und wie hoch die Soforthilfen maximal sein können, können Sie hier oder in den FAQ der Landesregierung noch einmal nachlesen: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html (siehe unter FAQ).

Die Billigkeitsrichtlinie und den Antrag für die Nothilfe für Privathaushalte finden Sie hier.

Download: Antrag des Landkreises Celle zum Ausfüllen

[Textquelle: Land Niedersachsen]

Einführung in die Erste Hilfe – Schwerpunkt “Herz-Lungen-Wiederbelebung“